Heilmittelwirtschaftsbericht 2019 erschienen

Gesundheitskompetenz

am 09.03.2019

Die Heilmittelbranche ist in Bewegung. Geplante Gesetzgebung ist der erste Schritt in die richtige Richtung

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen viele Probleme der Heilmittelbranche gelöst werden. Doch auch wenn das Gesetz wie geplant im 1. Halbjahr 2019 in Kraft tritt, wird es bei manchen Maßnahmen Monate oder gar Jahre dauern, bis die Änderungen im Behandlungsalltag der Therapeuten und ihrer Patienten ankommen. Gesetze können meistens nur die Rahmenbedingungen vorgeben, bei der Umsetzung in die Praxis sind dann alle Beteiligten gefragt. Sie müssen die neuen Möglichkeiten sehen und konsequent umsetzen.

Liest man die Zahlen dieses dritten Heilmittel-Wirtschaftsberichts, dann wird deutlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht

Niedrige GKV-Umsätze je Vollkraft gefährden die wirtschaftliche Existenz tausender Heilmittelpraxen und damit die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln. Und da das Verordnungsverhalten der Ärzte von Regressangst geprägt ist, gehen die Behandlungszahlen seit zwei Jahren bundesweit deutlich zurück.

Zu den wirtschaftlichen kommen Nachwuchssorgen

Trotz vieler Zusagen auf Landesebene zum Thema Schulgeldfreiheit müssen noch immer rund 90 Prozent aller Schüler der Heilmittelbranche ihre Ausbildung teilweise oder vollständig privat finanzieren. Der Fachkräftemangel ist eine Tatsache und zeigt sich Tag für Tag in den Heilmittelpraxen durch lange Wartezeiten auf einen Behandlungstermin. Angesichts dieser Entwicklungen ist es dringend notwendig, dass die Heilmittelbranche ihre Zukunft aktiv gestaltet. Der Heilmittel-Wirtschaftsberichts 2019 liefert einen Ausblick auf die zukünftigen Themen, sei es die überfällige Reform der Berufsgesetze, die Einführung des Direktzugangs, Organisation einer Selbstverwaltung oder die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für Therapeuten und Praxisinhaber.

Mehr zum Heilmittelwirtschaftsbericht 2019 finden Sie auf:
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